Häufig gestellte Fragen zur Prämienerhöhung der privaten Krankenversicherung
Zuletzt aktualisiert: 01.09.2023
Autor: Benjamin Arthofer, Akad. FDL (Versicherungsmakler)
In diesem Beitrag beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen zur Prämienerhöhung in der privaten Krankenversicherung.
Unter welchen Bedingungen darf meine Prämie erhöht werden?
Die Rahmenbedingungen für eine Prämienerhöhung sind gesetzlich festgelegt und in den Vertragsunterlagen Ihrer Krankenzusatzversicherung beschrieben.
Entscheidend sind dabei
- das Versicherungsvertragsgesetz (VersVG), im speziellen der § 178f (2),
- sowie die Polizze und
- die Versicherungsbedingungen.
Der § 178f (2) (abgerufen am 06.09.2023 über ris.bka.gv.at) listet explizit Situationen bei denen der Vertrag angepasst werden kann.
Dazu der Auszug aus dem Gesetz:
- eines in der Vereinbarung genannten Index,
- der durchschnittlichen Lebenserwartung,
- der Häufigkeit der Inanspruchnahme von Leistungen nach Art der vertraglich vorgesehenen und deren Aufwendigkeit, bezogen auf die auf die zu diesem Tarif Versicherten,
- des Verhältnisses zwischen den vertraglich vereinbarten Leistungen und den entsprechenden Kostenersätzen der gesetzlichen Sozialversicherungen,
- der durch Gesetz, Verordnung, sonstigen behördlichen Akt oder durch Vertrag zwischen dem Versicherer und im Versicherungsvertrag bezeichneten Einrichtungen des Gesundheitswesens festgesetzten Entgelte für die Inanspruchnahme dieser Einrichtungen und
- des Gesundheitswesens oder der dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Jährlich werden die Tarife in Absprache mit verschiedenen Gesundheitsorganisationen aktualisiert. Sollte keine Einigung erzielt werden, orientiert sich die Anpassung am Verbraucherpreisindex.
Wann ist eine Prämienerhöhung nicht zulässig?
Die Prämie darf nicht aufgrund
- des Alters,
- einer Verschlechterung des Gesundheitszustands
- oder der Nutzungshäufigkeit der versicherten Leistungen erhöht werden.
Auch dies ist im § 178f (2) geregelt.
Sollte allerdings eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer bestehen (also in den Gesundheitsfragen Punkte falsch oder gar nicht angegeben werden), dann kann die Versicherung den Vertrag auflösen oder – aus der Praxis meist häufiger – erhalten Sie ein Angebot, den Vertrag fortzuführen (sofern die Vorerkrankung eine Versicherbarkeit ermöglicht).
Bitte geben Sie in den Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß alle Vorerkrankungen entsprechend an. Achten Sie dabei auch konkret auf die Fragestellung: ob konkrete Zeiträume abgefragt werden oder auch nach speziellen Erkrankungen gefragt wird.
Jede Anpassung wird erst im darauffolgenden Monat wirksam, und rückwirkende Änderungen sind ausgeschlossen.
Lohnt sich ein Wechsel der Versicherung?
Ein Wechsel der Krankenversicherung ist meist nicht ratsam, da Sie dadurch Ihre bisher angesparten Altersrückstellungen verlieren würden.
Zudem wäre eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig, die sich auf die Prämienhöhe auswirken bzw. die Versicherbarkeit grundsätzlich beeinflussen könnte.
Sollten Sie doch einen Wechsel beabsichtigen, lassen Sie zuerst einen Probeantrag durchführen, um ein Ergebnis der Risikoprüfung zu erhalten.
Damit haben Sie Gewissheit, ob Sie bei der neuen Versicherung auch entsprechend angenommen werden und zu welchen Konditionen.
Erst dann sollte der alte Vertrag gekündigt werden.
Gibt es Spartipps für die Krankenversicherung?
Allgemein gilt, dass Sie eine private Krankenversicherung vergleichen sollte.
Alleine der Vergleich spart schon Geld.
Aber auch die Leistung ist wichtig.
Bei der Auswahl der Produkte kann man folgende Tipps berücksichtigen.
- Nutzung eines Optionstarifes in der Sonderklasse
- Kombination aus Sonderklasse & Wahlarzt, da typischerweise ein Kombinationsrabatt gewährt wird
- Bei einer vollen Sonderklasse einen Selbstbehalt vereinbaren, da es Tarife gibt die in vielen Situationen diesen Selbstbehalt gar nicht anwenden
- Die Wahl eines realistischen Budgets für Wahlarztkosten. Kalkulieren Sie dazu Ihre geplanten Aufwendungen bei Wahlärzten pro Jahr, um eine gute Basis für die Entscheidung zu finden (Richtwerte: Allgemeinmediziner 80-100€, Fachärzte 150-200€)
- Nutzung der Gruppenkrankenversicherungsmöglichkeiten
Was tun, wenn ich die Prämie kurzfristig nicht zahlen kann?
In besonderen Fällen, wie etwa bei Arbeitslosigkeit oder finanzieller Not, kann eine vorübergehende Herabsetzung der Prämie vereinbart werden.
Diese Option muss individuell mit der Versicherungsgesellschaft abgeklärt werden. Man spricht hier auch von einer sogenannten Anwartschaft.
Diese ist typischerweise zwischen 15 und 30% der Prämie und lässt die Versicherung ruhen. Man erhält das Recht die Versicherung zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder zu aktivieren. Leistungen können in diesem Zeitpunkt typischerweise nicht genutzt werden.
Beachten Sie, dass eine Anwartschaft beantragt und für einen bestimmten Zeitraum vereinbart werden muss.
Auch im Falle eines längeren Auslandaufenthaltes kann eine Anwartschaft Sinn machen, denn Sie sichern sich Ihren Gesundheitszustand von der Antragslegung ab und müssen neu keine erneute Antragsstellung durchführen.
Kann ich die Versicherung kündigen?
Ja, die erste Möglichkeit zur Kündigung besteht nach einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren. Danach ist eine Kündigung jeweils jährlich mit einer Frist von 1 bis 3 Monaten möglich, je nach Vertragsbedingungen.
Für Wahlösterreicher gilt: Sofern Sie Österreich wieder verlassen und die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr besteht, gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht auch vor Ablauf der 3 Jahre.
Benjamin Arthofer, Akad. FDL ist Versicherungsmakler und Experte auf dem Gebiet der privaten Krankenversicherungen für Österreich. Er engagiert sich dafür, Klarheit im Versicherungsbereich zu schaffen, damit die Kunden vollumfängliche die beste Information zur privaten Krankenversicherung erhalten. Weitere Infos zu Benjamin finden Sie auf unserer Autorenseite.
Bitte beachten Sie, dies ist ein rein informativer Artikel und stell keine Rechtsberatung dar. Sollten Sie Probleme bei Ihrer Prämienerhöhung haben kontaktieren Sie Ihren Vermittler oder einen Rechtsanwalt.