Augenarzt
Ein medizinischer Fachspezialist der von der breiten Masse sehr häufig in Anspruch genommen wird ist der Augenarzt. Zu den gesetzlich verankerten Aufgaben eines Augenarztes gehören vor allem die Prävention, Diagnose und Therapie sämtlicher Erkrankungen des Auges und seiner Anhangsgebilde. Dazu kommt auch noch die Beurteilung der Tauglichkeit für Beruf und Verkehr sowie die Erstellung medizinischer Gutachten.
Im Bereich der Augenheilkunde gibt es sowohl Kassenärzte als auch Wahlärzte. Was genau einen Wahlarzt von einem Kassenarzt unterscheidet haben wir bereits in einem Ratgeber aufgezeigt.
Was zählt eigentlich genau zum Aufgabengebiet eines Augenarztes? Welche Leistungsunterschiede gibt es zwischen Kassenarzt und Wahlarzt? Welche Kosten entstehen für Sie? All diese Fragen werden wir Ihnen nun in der Folge im Ratgeber beantworten
Augenarzt - das Wichtigste in Kürze
- Der Augenarzt ist für sämtliche Erkrankungen im Zusammenhang mit dem Auge zuständig.
- Die Optometrie (Brillenbestimmung, Kontaktlinsenversorgung) ist ein großes Aufgabengebiet des Augenarztes.
- Im medizinischen Fachbereich der Augenheilkunde gibt es auch sehr viele Wahlärzte.
- Es gibt die Möglichkeit eine private Krankenversicherung abzuschließen, welche die Wahlarzt Kosten deckt.
So gehen Sie am besten vor
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Was zählt zum Aufgabengebiet eines Augenarztes?
Die Definition des Begriffs Augenheilkunde ist: „Die Diagnose und Therapie sämtlicher Erkrankungen und Verletzungen des Auges und des Augenbereiches.“ Dazu gehören vor allem die vier chronischen „ophthalmologischen Volkskrankheiten“:
Diese erfordern eine medizinische Langzeitbetreuung durch den Augenarzt.
Der Augenarzt ist ebenfalls zuständig für:
Außerdem diagnostiziert der Augenarzt nicht nur primäre Augenkrankheiten, sondern er kann auch Erkrankungen erkennen, die nicht das Auge direkt betreffen, aber oftmals am Auge zu erkennen sind. Beispiele für solche Erkrankungen sind Tumore, Stoffwechselerkrankungen oder auch Autoimmunerkrankungen.
Ein weiteres großes Aufgabengebiet eines Augenarztes ist die Optometrie. Dabei geht es um die Untersuchung aller Funktionen des Sehvermögens wie zum Beispiel das Messen der Brechkraft und das Erkennen von Brechkraftfehlern. Die wichtigsten Aufgaben in diesem Gebiet sind die Brillenbestimmung und -verordnung sowie die Kontaktlinsenversorgung.
Außerdem gibt es auch noch einige Untersuchungen der Allgemeinmedizin sowie die Gesundheitsvorsorge, die auch von Augenärzten durchgeführt wird wie zum Beispiel:
- Führerscheinuntersuchungen
- Mutter-Kind-Pass Untersuchungen
- Kopfschmerzdiagnostik
- Arbeitsplatzberatung
Wahlarzt - Kassenarzt: Was sind die Unterschiede?
Generell lässt sich sagen, dass die Leistungsunterschiede schwer zu betrachten sind, da diese von Arzt zu Arzt verschieden sind. Wenn es um das Leistungsspektrum geht, gibt es erst einmal wenig Unterschiede zwischen Wahlarzt und Kassenarzt.
Da ein Wahlarzt jedoch nicht an Kassenverträge gebunden ist, kann dieser seine Preise selbst bestimmen. Daher kann ein Wahlarzt seinen Fokus auf Qualität anstatt Quantität legen und nimmt sich für gewöhnlich mehr Zeit für die Anliegen der Patienten sowie für die ausführliche Aufklärung über Untersuchungen und Diagnosen.
Außerdem bietet ein Wahlarzt meist eine flexiblere Terminvergabe und man kommt schneller zum Wunschtermin. Neben den kürzeren Wartezeiten verfügt ein Wahlarzt meist auch noch über modernste Geräte und Untersuchungsmethoden
Wahlarzt Augenarzt - Welche Kosten sind damit verbunden?
Wahlarztordinationen haben keine Verträge mit Krankenkassen und stellen daher für ihre erbrachten Leistungen eine eigene Honorarnote aus. Da jeder Wahlarzt seine eigene Honorarnote bestimmt ist es schwierig eine pauschale Antwort auf diese Frage zu geben.
Die Ärztekammer empfiehlt jedoch folgende Preise für diverse Leistungen von Augenärzten:
- Grunduntersuchung: 169,60€ (Ordination 41,60€, Brillenanpassung 16€, Visuskontrolle 8€, Refraktometer 32€, Applantationstonometrie 24€, Spaltlampenuntersuchung 16€, Fundusuntersuchung mit Filterlicht 8€, Farbsinn 24€)
- Fotografie mit Funduskamera 80€
- Kontaktlinsenanpassung 80€
- Computerperimetrie: 112€
- Ärztlicher Befundbericht: 40€
Bei einem Wahlarztbesuch ohne private Krankenversicherung muss der gesamte Betrag der Behandlung bezahlt werden. Ein Teil der Kosten kann dann mit einem Antrag auf Kostenerstattung bei der gesetzlichen Sozialversicherung zurückerstattet werden.
Wahlarzt - Welche Vorteile bringt die private Krankenversicherung?
Wie zuvor schon erwähnt kann ein Wahlarztbesuch bei einem Augenarzt schnell zu hohen Kosten führen. Mithilfe der Wahlarztversicherung der privaten Krankenversicherung, auch ambulanter Tarif genannt, wird auch der Betrag gedeckt, der nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt wird.
Schauen wir uns hierzu mal eine Grunduntersuchung beim Augenarzt als Beispiel an:
Wenn diese Grunduntersuchung nun 169,90€ kostet müssen Sie den Betrag nach der Behandlung bezahlen. Bei einem Antrag auf Kostenerstattung werden Ihnen dann bis zu 80% des Tarifes eines Kassenvertragsarztes zurückerstattet (abhängig von Ihrer Krankenkasse). Dies bedeutet nicht, dass Ihnen 80% der Honorarnote des Wahlarztes zurückbekommen.
Mit der Wahlarztversicherung wird Ihnen dann der restliche Betrag von der privaten Krankenversicherung zurückerstattet. Hierbei ist auch noch zu beachten, dass es sich bei den 80% um das Best-Case Szenario handelt und oftmals weniger erstattet wird.
Durch die Wahlarztversicherung steht Ihnen ein jährliches Wahlarztbudget zur Verfügung das von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich ist. Es gibt jedoch die Möglichkeit das Budget auf Ihre Bedürfnisse anzupassen. Man spricht hier von einem Wahlarztbudget im Bereich von 1.000 und 3.000 Euro.
Unser Tipp
- Sollten Sie öfter die Dienste eines Wahlarztes in Anspruch nehmen, ohne eine Wahlarzt Versicherung abgeschlossen zu haben, so kann dies schnell sehr teuer werden.
Eine private Krankenversicherung macht für Sie in diesem Fall sehr viel Sinn. Es gibt bei der privaten Krankenversicherung unterschiedliche Modelle, deren Inhalte recht komplex werden können. Daher haben wir einen Vergleich der privaten Krankenversicherungen für Sie zusammengestellt.
Fazit
Nun da Sie alle nötigen Informationen über den Augenarzt erfahren haben und wissen, worin der Unterschied zwischen Wahlarzt und Kassenarzt liegt müssen Sie für sich entscheiden wie viel Ihnen eine höhere Qualität der Behandlung wert ist und ob sich eine Wahlarztversicherung in Ihrer Situation überhaupt lohnt.
Generell ist zu sagen, dass der Trend bei Ärzten klar in Richtung Wahlarzt geht und die Anzahl der Wahlärzte in Österreich stetig steigt.
Wenn Sie noch mehr Informationen über die private Krankenversicherung erhalten wollen, können Sie gerne noch weitere Ratgeber auf unserer Plattform durchstöbern.
Je früher Sie eine private Krankenversicherung abschließen, desto niedriger ist die monatlich zu zahlende Prämie. Wenn Sie diese Prämie jetzt schon berechnen wollen, können Sie dies mithilfe unseres Online-Vergleichsrechners tun.
Wenn Sie aber noch zusätzliche Informationen wollen, können Sie auch gern eine Onlineberatung mit einem unserer Experten buchen. Dort bekommen Sie noch einmal einen genauen Überblick und können auch schon auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen.