Rezeptgebühr Österreich: Definition, Höhe & Befreiung 2025
Für das Jahr 2025 beträgt die Rezeptgebühr 7,55 Euro pro Packungseinheit.
Die Rezeptgebühr in Österreich wird regelmäßig angepasst, um den steigenden Gesundheitskosten gerecht zu werden. In 2024 war die Rezeptgebühr noch 7,10 € pro Packungseinheit.
Diese Gebühr ist ein fixer Betrag, den Patienten bei der Abholung rezeptpflichtiger Medikamente in der Apotheke bezahlen müssen.
Sie soll dazu beitragen, die Kosten des Gesundheitssystems zu decken, und bleibt ein wesentlicher Bestandteil des solidarischen Finanzierungssystems in der österreichischen Gesundheitsversorgung.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Rezeptgebühr in Österreich?
Die Rezeptgebühr in Österreich ist ein Selbstbehalt/eine Kostenbeteiligung, den Patienten bei der Abholung verschreibungspflichtiger Medikamente in der Apotheke entrichten.
Sie dient als Beitrag zur Finanzierung des Gesundheitssystems und wird direkt von der Apotheke eingehoben.
Falls der Privatpreis eines Medikaments unterhalb der Rezeptgebühr liegt, bezahlen Patienten lediglich den günstigeren Preis.
Die Krankenkasse übernimmt den Rest der Medikamentenkosten über die Rezeptgebühr, sofern das Medikament im Erstattungskodex (EKO) gelistet ist.
Nicht im EKO enthaltene Medikamente können nur nach Genehmigung durch den chefärztlichen Dienst erstattet werden.
Rezeptgebührenobergrenze in Österreich
Um eine Überbelastung der Versicherten zu vermeiden, gilt eine Rezeptgebührenobergrenze.
Diese liegt bei 2 % des Jahresnettoeinkommens.
Sobald dieser Betrag erreicht ist, sind Versicherte für den Rest des Kalenderjahres automatisch von der Rezeptgebühr befreit.
Die Sozialversicherung führt für jede versicherte Person ein Rezeptgebührenkonto.
Auf diesem Konto werden die jährlichen Nettoeinkünfte sowie die geleisteten Rezeptgebühren erfasst.
Sobald die 2 %-Grenze überschritten wird, zeigt das e-card-System die Befreiung automatisch an.
Der behandelnde Arzt vermerkt dies auf dem Rezept, sodass keine weiteren Rezeptgebühren anfallen.
Die Befreiung endet mit dem 31. Dezember des jeweiligen Jahres und muss im neuen Jahr erneut erreicht werden.
Besondere Regelungen
- Mindestlohnobergrenze:
Personen mit einem Einkommen unter dem Zwölffachen des Einzelrichtsatzes für die Ausgleichszulage (also 1.217,96 Euro in diesem Jahr) profitieren von einer reduzierten Rezeptgebührenobergrenze.
In anderen Worten: Wenn du weniger Einkommen zur Verfügung hast, als die vorgegebene Grenze (in unserem Fall für das heurige Jahr, wenn du weniger als 1.217,96 Euro im Jahr verdienst), dann musst du trotzdem noch etwas bezahlen, aber weniger als die anderen.
Es ist, als ob du beim Einkaufen einen Rabatt bekommst, weil du nicht so viel Einkommen hast.
- Neufestsetzung:
Versicherte können einen Antrag auf Neuberechnung stellen, wenn ihre aktuellen Einkommensverhältnisse nicht korrekt erfasst wurden. Dies ist besonders für Erwerbstätige relevant, deren Nettoeinkommen auf Basis von Vorjahresdaten berechnet wird.
Wann bin ich von der Rezeptgebühr befreit?
Eine Rezeptgebührenbefreiung kann automatisch oder auf Antrag erfolgen.
Automatische Befreiung
Bestimmte Personengruppen sind gesetzlich von der Rezeptgebühr befreit, darunter:
- Pensionist*innen mit Anspruch auf Ausgleichszulage
- Zivildiener und deren Angehörige
- Asylwerber*innen
- Personen mit übertragbaren Krankheiten (nur für Medikamente, die zur Behandlung dieser Krankheiten dienen)
- Selbstversicherte, die ein behindertes Kind pflegen
Befreiung auf Antrag
Versicherte können einen Antrag auf Befreiung stellen, wenn ihr monatliches Nettoeinkommen bestimmte Richtsätze nicht überschreitet.
Für das laufende Jahr gelten folgende Richtsätze:
- Alleinstehende: 1.217,96 Euro.
- Ehepaare: 1.921,46 Euro.
Das heißt, dass die Mindestobergrenze die Rezeptgebühr für Personen reduziert , die weniger als 1.217,96 Euro jährlich verdienen, während die Befreiung auf Antrag für die Menschen gilt, deren monatliches Einkommen unter 1.217,96 Euro liegt und die einen Antrag stellen, um vollständig von der Gebühr befreit zu werden.
Sollte dieser bewilligt werden, musst du überhaupt nichts bezahlen!
Erhöhte Einkommensgrenzen gelten für Personen mit hohem Medikamentenbedarf aufgrund chronischer Erkrankungen.
Zusätzlich werden die Einkommen von Angehörigen anteilig berücksichtigt, wenn sie im selben Haushalt leben.
Übernimmt die private Krankenversicherung die Rezeptgebühr?
Private Krankenversicherungen können unter bestimmten Bedingungen die Rezeptgebühren übernehmen.
Dies hängt vom gewählten Tarif und den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.
In der Regel bieten höherwertige Tarife eine Kostenerstattung für rezeptpflichtige Medikamente, einschließlich der Rezeptgebühren.
Die Rezeptgebühr ist eine wichtige Komponente des österreichischen Gesundheitssystems.
Sie stellt sicher, dass Patienten zur Kostendeckung beitragen, während gleichzeitig soziale Härten durch klar definierte Befreiungsregelungen abgefedert werden.
Für detaillierte Informationen oder Anträge empfiehlt sich der Besuch der Webseiten der Sozialversicherung oder der Plattform oesterreich.gv.at.
Häufige Fragen und Antworten
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die verbleibenden Rezeptgebühren.
Sollten mehr Rezeptgebühren gezahlt werden, als die Obergrenze erlaubt, wird der überschüssige Betrag im nächsten Kalenderjahr als Gutschrift angerechnet.
Ja, sowohl automatische als auch beantragte Rezeptgebührenbefreiungen gelten für den Versicherten und seine mitversicherten Angehörigen.
Nein, rezeptfreie Medikamente sind von der Rezeptgebühr ausgenommen. Diese müssen vollständig selbst bezahlt werden.
Ein Kassenrezept ist in der Regel einen Monat ab dem Ausstellungsdatum gültig.
Das Jahresnettoeinkommen basiert bei Erwerbstätigen auf den Daten des Vorjahres. Für Pensionisten wird die aktuelle Nettopension herangezogen. Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden nicht berücksichtigt
Nein, es gibt Ausnahmen. Zum Beispiel müssen Kinder unter 15 Jahren, schwangere Frauen und Patienten mit bestimmten gesundheitlichen Voraussetzungen (z.B. chronische Erkrankungen, die in der Liste der Befreiung von der Rezeptgebühr enthalten sind) keine Rezeptgebühr zahlen.
Ja, die Rezeptgebühr muss in der Apotheke beim Abholen des Medikaments bezahlt werden. Sie wird zusammen mit dem Preis des Medikaments fällig.