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Wann benötigen Sie den Originalbeleg und wann die Kopie?

Wenn Sie den Beleg nicht bei Ihrer Sozialversicherung einreichen, bewahren Sie den Originalbeleg unbedingt für ein Jahr bei sich auf, auch wenn Sie die Schadenmeldung online machen und gescannte Dokumente schicken.

Wenn Sie den Beleg bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen, müssen Sie zusätzlich zur Kopie des Belegs auch den Abrechnungsbeleg der Sozialversicherung mitsenden. In dem Fall ist der Originalbeleg für die privaten Versicherungsanbieter nicht relevant.

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