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Kann ich mit der Sonderklasseversicherung auch ins Privatspital gehen?

Ja, wenn Sie im Krankenhaus behandelt werden müssen und länger als 24h aufgenommen werden, können Sie mit der Sonderklasseversicherung das Krankenhaus in dem Sie behandelt werden frei wählen. Das beinhaltet auch die Nutzung von Privatspitälern

Beachten Sie dabei jedoch den Leistungsumfang Ihrer Versicherungsleistung. Eine Sonderklasse nach Unfall deckt die Kosten im Privatspital auch nur nach einem Unfall.

Eine Sonderklasse nach Krankheit deckt die Kosten des Privatspitals auch nach Krankheit.

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