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Erhalte ich eine schriftliche Information nach erfolgter Abrechnung?

Ja, Sie erhalten zu jeder Einreichung eine detaillierte schriftliche Abrechnung.

Es kann auch vorkommen, dass der ausgewiesene Leistungsbetrag 0 € ist, was aber nicht automatisch heißen soll, dass eine Ablehnung vorliegt. In vielen Fällen werden einfach noch zusätzliche Unterlagen zur Leistungserledigung benötigt. Fehlende Informationen werden dann vom Versicherungsunternehmen nachgefordert.

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