Innerhalb der ersten 14 Tage nach Abschluss Ihrer privaten Krankenversicherung kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Nach diesen 14 Tagen besteht eine Mindestvertragslaufzeit von 3 vollen Jahren. Nach Ablauf dieser Frist kann man unter Einhaltung einer Kündigungsfrist (zwischen 1 und 3 Monaten) vom Vertrag zurücktreten. Die Kündigung sollte aus Beweisgründen am besten mit eingeschriebenem Brief und Rückschein erfolgen und muss unter Einhaltung der Kündigungsfrist bei der Versicherung einlangen.